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1. Presseaussendung vom 4.5.2016

Start der Beratungsgespräche über Mediation am Bezirksgericht Baden

Speziell bei nicht einvernehmlichen Trennungen oder Scheidungen zwingt das österreichische Recht
(Ehe-)partner, Schuldige zu suchen. Eine Initiative des Bezirksgerichts Baden will dazu Alternativen schaffen, in dem sie Mediation – auch bei bereits gerichtsanhängigen Fällen - gezielt empfiehlt.

Gelingt einem Paar keine Einigung hinsichtlich ihrer – zumindest von einer Seite erwünschten - Trennung oder Scheidung, gehen diese oft direkt zu Gericht. Ich sehe im Zuge meiner Familienmediationen immer wieder Schriftsätze, die mich sehr nachdenklich stimmen. Vor allem wenn sie davon handeln, dass Eltern dem Gericht beweisen wollen, warum der jeweils andere ein schlechter Vater oder eine schlechte Mutter ist. Hier wird meiner Meinung nach der Konflikt der Eltern auf Kosten der Kinder ausgetragen,“ sagt Reinhard Dittrich, ein auch in der Familienmediation erfahrener Mediator, der – gemeinsam mit dem Badener Mediator Berndt Exenberger - die ersten Beratungsgespräche im Zuge des Projekts gerichtsnahe Mediation durchführte. Beide verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften.

Die Idee, auch in Baden Mediationen bei geeigneten Gerichtsfällen zu empfehlen, entstand im Jahr 2015 beim ersten Tag der Mediation in Baden. Die Bezirksvorsteherin des Bezirksgericht Daphne Franz erklärt, warum sie diesen Gedanken aufgriff: „Speziell als Familienrichterin bin ich immer wieder mit den Grenzen des Rechts konfrontiert. Vor allem, wenn es um die Kontaktmöglichkeiten zu den Kindern geht, kommen ehemalige Paare immer wieder zu Gericht – egal welches Urteil erfolgte. Manchmal führen Scheidungsverfahren auch zur Kindesabnahme durch die Jugendwohlfahrt. Daher empfehle ich Eltern schon seit längerer Zeit, eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Das hat in vielen Fällen eine Verbesserung der Familiensituation gebracht – wenn sich die Eltern darauf einließen. Daraus entstand der Plan, sich systematischer dem Thema zu stellen. Mittelfristig ist es auch geplant, andere Bereiche in das Projekt einzubinden: Nachbarschaft und Wohnen bieten sich dabei an, weil sich Nachbarn oft täglich begegnen. Aber auch der Gesundheitsbereich oder behauptete Belästigungen – auch über Social Media – könnten sich hier gut eignen.

Familien- bzw. Scheidungsmediation ist einer der bekanntesten Anwendungsfälle der Mediation. Die Mediationskosten werden – abhängig von der Anzahl der sorgepflichtigen Kinder und der Höhe des Familieneinkommens – bis zu 100% vom Familienministerium übernommen. Details können Sie bei den FamilienmediatorInnen der Badener Mediationsgruppe erfragen. Als Familienmediation werden die Vorbereitung einer – einvernehmlichen – Scheidung, aber auch die Bearbeitung aller damit zusammenhängenden Folgekonflikte (Kontaktregelung, Obsorge, Aufenthaltsort, Kindesunterhalt, Vermögensaufteilung) verstanden. Paare, die dieses Angebot wahrnehmen, haben üblicherweise den Wunsch, sich – trotz Trennungsabsicht – eine gute Basis als Eltern zu erhalten.

Mediator Reinhard Dittrich ergänzt seinen Zugang zur Familienmediation in folgender Weise: „Natürlich kann Mediation keine Wunder bewirken. Die wesentlichen Unterschiede zum Gerichtsverfahren sind der Zeithorizont und der Gesprächsinhalt. Rechtlich kann bei einer streitigen Scheidung nur festgestellt werden, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht. In der Mediation richte ich mich nach dem, was die Parteien brauchen. Mediatoren suchen nicht nach eventuellem Verschulden, sondern unterstützen Eltern bei der Regelung strittiger Fragen. Ich muss nicht wissen, woher jemand kommt, wenn ich nach dem Weg zum Stephansdom gefragt werde. Obwohl ich aus einer Juristenfamilie stamme, habe ich deshalb meine Tätigkeit als Wirtschaftsjurist gegen die Mediation getauscht. Ich finde die Beurteilung dessen, was andere tun, nicht mehr stimmig. Daher möchte ich weder als Anwalt für jemanden kämpfen noch über jemanden urteilen. Als Mediator arbeite ich auf Augenhöhe mit den Parteien, im Falle der Familienmediation unterstütze ich auf deren Wunsch die Einigkeit der Eltern – vor allem zum Wohle der Kinder.“

Kontaktdaten der Ansprechpersonen:
Maga. Daphne Franz
Vorsteherin des Bezirksgerichtes Baden
++43 (0) 2252 865-36 oder ++ (0)676 898 923 199
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Dr. Reinhard Dittrich
eingetragener Mediator - tätig am Bezirksbericht Baden
 
++43 (0)664 812 4081
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Das PDF der Presseaussendung zum Download finden Sie hier.

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